Küchen Christian - Das Küchenstudio im Norden  | Ihr Fachhändler für Küchen | Erstklassige Beratung und erstklassige Küchen aus Arlewatt

Lizenzbestimmungen zur Nutzung der Software "ALNO AG | Küchenplaner"

Lizenzvertrag zwischen Ihnen und der ALNO Aktiengesellschaft, 88629 Pfullendorf, für die Software "ALNO AG | Küchenplaner" (nachfolgend die Software).

1. Lizenzbestimmungen

Die Nutzung der Software sowie des darin enthaltenen Bildmaterials erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lizenzbestimmungen.

Bitte beachten Sie bei einer Nutzung, dass Farbechtheit und die Qualität der Darstellung des Bildmaterials (insbes. Bildschirmfarben) erheblich vom Original abweichen können. Dies gilt ebenso für die Text- und Bildinformationen, bei denen die ALNO AG nicht sicherstellen kann, dass sie jederzeit richtig und aktuell sind, es gelten hier die Informationen in dem jeweils aktuellen Verkaufshandbuch der ALNO AG.

Nur in dem Fall, dass Sie sich mit den nachfolgenden Lizenzbestimmungen einverstanden erklären und diese einhalten, sind sie zu einer Nutzung der Software berechtigt.

Sofern Sie die Lizenzbestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software (CD-ROM oder Download) zu nutzen.

2. Vertragsgegenstand

Die ALNO AG gewährt Ihnen als Lizenznehmer ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die Software und das darin enthaltene Bildmaterial zu den nachstehenden Bedingungen zeitlich befristet zu nutzen. Lizenzgebühren sind für diese Nutzung nicht zu zahlen.

3. Nutzungsumfang

Die ALNO AG räumt Ihnen ein Nutzungsrecht an der Darstellung der fotorealistischen Küchenvarianten bzw. deren Ausdrucken zum Zwecke der Verkaufsförderung von ALNO-Küchen bzw. einem Endkunden zur Ermöglichung der Küchenplanung unter folgenden Voraussetzungen ein:
a) Die Software darf insoweit vervielfältigt werden, als dies für ein Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software zeitgleich auf einem Rechner erforderlich ist ("bestimmungsgemäße Nutzung").
b) Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung bezieht sich ausschließlich auf die Software im Objektcode.
c) Die bestimmungsgemäße Nutzung umfaßt das Recht zur Erstellung einer Sicherungskopie. Weitere Vervielfältigungen dürfen Sie nicht erstellen. Eine Vervielfältigung der Dokumentation ist nicht erlaubt.
d) Eine Änderung, Bearbeitung, oder Übersetzung der Software oder der Dokumentation ist nur insoweit und in dem Umfang zulässig, als dies für eine Fehlerbehebung zur Ermöglichung der bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
e) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren oder auf eine andere Art und Weise in den Quellcode oder eine andere für den Menschen lesbare Form zu übersetzen. In dem Fall, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software die Interoparabilität mit einer unabhängig geschaffenen Software voraussetzt, wird die ALNO AG Ihnen die notwendigen Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen.
f) Die bestimmungsgemäße Nutzung ist nur für die Verarbeitung Ihrer Daten für den internen Gebrauch und zur Planung einer ALNO-Küche zulässig. Der Einsatz für die Verarbeitung von Daten Dritter ist unzulässig. Dies gilt nicht, soweit Sie ein Händler von Küchen der ALNO AG sind und die Software nutzen, um für einen Kunden eine Küche der ALNO AG zu planen. Nur in diesem Fall sind Sie zu der Nutzung der Software für die Verarbeitung von Daten Dritter berechtigt.
g) Sie sind weiterhin nicht berechtigt, die Software Dritten ohne die Zustimmung der ALNO AG dauerhaft oder vorübergehend zu überlassen, insbesondere, sie weiter zu vermieten oder zu verleihen oder sonstwie zugänglich zu machen.
h) Eine anderweitige Verwendung des berechneten Bildmaterials als zur Planung einer ALNO-Küche, insbesondere außerhalb der Anwendung der Software ist nicht erlaubt. Sie sind auch nicht berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen an dem Bildmaterial, insbesondere Bildretuschen vorzunehmen.
i) Sie sind nicht berechtigt, die hier genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

4. Schutz der Software, des verwendeten Bildmaterials und der Dokumentation

Unbeschadet der gemäß Ziffer 2 und 3 eingeräumten Nutzungsrechte behält sich die ALNO AG alle Rechte an der Software sowie dem Bildmaterial vor. Insbesondere ist die ALNO AG Inhaberin der Nutzungsrechte an den in dieser Software (CD-ROM oder Download) enthaltenen Daten, Programmen, Verfahren und Illustrationen sowie an dem Bildmaterial.

Sie sind nicht berechtigt, Eigentumsangaben, Marken, Copyright Vermerke und sonstige Kennzeichnungen auf der Software oder der Dokumentation zu verändern oder zu entfernen.

5. Laufzeit des Lizenzvertrages, Kündigungsrecht der ALNO AG

Soweit Sie die Software zur Planung einer eigenen Küche nutzen, ist dieser Lizenzvertrag zeitlich auf die Dauer der Planung einer individuellen Küche der ALNO AG beschränkt und endet automatisch mit Abschluß der Planung, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf.

Soweit Sie die Software zur Planung von Kundenküchen nutzen, ist dieser Lizenzvertrag zeitlich auf die Dauer Ihrer Geschäftsbeziehung mit der ALNO AG beschränkt und endet automatisch mit Beendigung der Geschäftsbeziehung, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf.

Die ALNO AG ist berechtigt, sofern Sie gegen diesen Lizenzvertrag verstoßen, Ihnen mit sofortiger Wirkung den Lizenzvertrag zu kündigen und die Nutzung der Software (CD-ROM oder Download) zu untersagen. Darüber hinaus haften Sie für den der ALNO AG durch eine vertragswidrige Nutzung der Software oder des Bildmaterials entstandenen Schaden.

Bei Vertragsende sind sie verpflichtet, die Software von allen EDV-Anlagen zu löschen und die gelieferte CD-ROM mit dem Softwareprogramm nebst der eventuell zur Verfügung gestellten Dokumentation und sämtliche Kopien der Software und der Dokumentation zu löschen und dies der ALNO AG auf Verlangen nachzuweisen.

6. Mängelansprüche

Die Nutzung der Software und des Bildmaterials geschieht auf Ihr alleiniges Risiko.

Die ALNO AG lehnt ausdrücklich jegliche Mängelansprüche ab, ausgenommen sind lediglich Mängelansprüche im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln, soweit die ALNO AG den Mangel arglistig verschwiegen hat.

7. Haftungsbeschränkungen

Die ALNO AG haftet lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten.

Mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen eingeschränkten Haftung übernimmt die ALNO AG keine zusätzliche Haftung; dies gilt für sämtliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf Ansprüche wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht, Ansprüche wegen Verletzung sonstiger Pflichten oder wegen deliktischer Ansprüche.

Durch die vorstehenden Bestimmungen wird die zwingende Haftung der ALNO AG bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht berührt.

8. Allgemeine Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und rechtlichen Zweck soweit wie möglich erreicht.
b) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Konvention der Vereinten Nationen zum internationalen Warenkauf (CISG).
d) Soweit Sie ein Unternehmen sind, ist ausschließlicher Gerichtstand das für Pfullendorf zuständige Amts- und /oder Landgericht. Die ALNO AG ist jedoch berechtigt, Sie an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sind Sie ein Endkunde (Verbraucher), so bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
e) Eventuelle abweichende Lizenzbestimmungen von Ihnen gelten neben diesem Lizenzvertrag nicht. Dies gilt auch, wenn die ALNO AG solchen Lizenzbestimmungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

ALNO Lizenzvereinbarung
  » Annehmen
  » zurück